1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften
LG München I: Wohnungseigentumsrecht: Streitwert der Anfechtung von Beschlüssen über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan richtet sich nach dem Nennbetrag
Beschluss vom 23.07.2025 – 36 T 3453/25